Kanzleiausstattung

Ausstellungen in Gerichten, Kanzleien, Büroräumen: 40 – 50 Bilder (Feder–und Kohlezeichnungen, Acrylmalerei), gerahmt, Honorar nach Vereinbarung, zuzüglich An- und Abtransportkosten.


Ausstattung der Kanzlei, z.B. am Counter mit Originalbildern (Kohlezeichnung, Acryl auf Leinwand), die den Kanzleischwerpunkt spiegeln ebenso auch neutrale Justitia–Themen
Preis Verhandlungssache je nach Umfang